
Begutachtung, Validierung und Zertifizierung
Suchen Sie Unterstützung bei der Zertifizierung Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems?
Als zugelassener Umweltgutachter nach § 9 UAG (Umweltauditgesetz) – Zulassungsnummer: DE-V-0446 - bin ich befugt zur:
- Begutachtung von Umweltmanagementsystemen
- Validierung von Umwelterklärungen nach EMAS-Verordnung 1221/2009 (EMAS III)
- Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001:2015
- Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001:2018 in den von mir abgedeckten Zulassungsbereichen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Auch befähigt mich dies zur Prüfung und Bestätigung von ökologischen Gegenleistungen bzw. Umsetzungsplänen nach § 32 EnFG, § 12 BECV, § 9 EnEfG und weiteren energierechtlichen Rahmenwerken.
Kommen Sie gerne auf mich zu und lassen Sie uns unsere Zusammenarbeit abstimmen.
Aktuell umfassen meine Zulassungsbereiche die folgenden Wirtschaftszweige gem. NACE-Liste:
| Abteilung | Gruppe | Klasse | Unterklasse | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| 10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln | |||
| 11 | Getränkeherstellung | |||
| 12 | Tabakverarbeitung | |||
| 22.2 | Herstellung von Kunststoffwaren | |||
| 35.11.7 | Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft | |||
| 35.11.8 | Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) | |||
| 35.11.9 | Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie | |||
| 35.12 | Elektrizitätsübertragung | |||
| 35.13 | Elektrizitätsverteilung | |||
| 35.14 | Elektrizitätshandel | |||
| 35.2 | Gasversorgung | |||
| 35.30.7 | Kälteversorgung | |||
| 46 | Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) | |||
| 47.1 | Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) | |||
| 47.2 | Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) | |||
| 47.3 | Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | |||
| 47.4 | Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen) | |||
| 47.8 | Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten | |||
| 47.9 | Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten | |||
| 49.4 | Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte | |||
| 55 | Beherbergung | |||
| 56 | Gastronomie | |||
| 59.14 | Kinos | |||
| 77.1 | Vermietung von Kraftwagen | |||
| 77.21 | Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten | |||
| 77.3 | Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen | |||
| 82.92 | Abfüllen und Verpacken | |||
| 90.04 | Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen | |||
| 93 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung | |||
| 96.04 | Saunas, Solarien, Bäder u. Ä. |
Über die Möglichkeit einer “Fallkooperation” mit anderen Umweltgutachtern aus meinem Netzwerk können weitere Wirtschaftszweige abgedeckt werden.
Sprechen Sie mich einfach an!
Achtung: Aus Gründen der Unabhängigkeit können diese Dienstleistungen gem. § 20 Abs. 4 EMAS-VO nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, für die der Umweltgutachter in den letzten 48 Monaten nicht beratend tätig war.
Der Begriff Beratung erstreckt sich auf die Mitwirkung am Aufbau, bei der Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Managementsystems. Hierzu zählt auch die Durchführung von internen Audits. Schulungen und Seminare fallen auch unter den Beratungsbegriff, wenn firmenspezifische Lösungen angeboten werden. Entsprechende Beratungsdienstleistungen sind durch den Umweltgutachter für die Dauer des Zyklus der Begutachtung oder Zertifizierung ausgeschlossen.